Akutkanal der IMS New Technologies AG

Akute Behörden- oder Prüfungssituation? Wir stabilisieren Ihre Lage.

Wenn die Aufsichtsbehörde, die Berufsgenossenschaft oder der Versicherer Nachweise verlangt und Ihre Arbeitsschutz-Dokumentation Lücken hat: Wir bringen Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Prüfnachweise und Kataster kurzfristig auf Stand – Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Brandschutz und Prüftechnik aus einer Hand.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (DACH) · Verantwortliche Elektrofachkraft (DIN VDE 1000-10) · Sachverständiger für Arbeitsschutz, Brandschutz und elektrotechnische Anlagen (BDSF) · Elektrotechniker-Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO
Wann wir eingesetzt werden

Wenn Sie binnen Tagen – manchmal Stunden – belastbare Nachweise brauchen

Wir werden aktiv, wenn Druck von aussen entsteht, der Ihre eigenen Kapazitäten übersteigt und eine schnelle, prüfsichere Antwort verlangt.

Behördendruck

Amt & Gewerbeaufsicht

Das Amt für Arbeitsschutz oder die Gewerbeaufsicht hat einen Termin angekündigt, eine Frist gesetzt oder Mängel festgestellt. Sie müssen Dokumentationen vorlegen und Mängel abstellen.

BG-Prüfung

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft kommt zur Besichtigung, hat einen Mängelbescheid erlassen oder untersucht nach einem Unfall. Bei Versäumnissen drohen Regressansprüche nach § 110 SGB VII.

Versicherer

Auflagen & Fristen

Der Sach- oder Betriebshaftpflichtversicherer verlangt kurzfristig einen qualifizierten Nachweis und droht andernfalls mit Prämienerhöhung, Deckungsausschluss oder Kündigung.

Prüf-Deadline

DGUV V3 / BetrSichV

Eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 oder BetrSichV ist überfällig, eine Maschinen- oder CE-Abnahme steht an, der bisherige Prüfdienstleister ist ausgefallen.

Personalausfall

Schlüsselrollen

Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Brandschutzbeauftragter fällt aus. Die Pflichten nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 laufen unvermindert weiter.

Arbeitsunfall

Meldung & Folgefragen

Ein Unfall ist geschehen, die Meldepflicht nach § 193 SGB VII läuft, die BG stellt Folgefragen, die interne Organisation ist mit der Dokumentation überfordert.

Was eine Prüfung abklopft

Die Nachweise, die im Audit fehlen – und die wir liefern

Eine Besichtigung durch Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft folgt einem festen Prüfraster. Fehlt einer dieser Nachweise oder ist er veraltet, entsteht sofort Handlungsdruck. Wir erstellen, aktualisieren und vervollständigen die betroffenen Dokumente prüfsicher.

Kern jeder Prüfung

Gefährdungsbeurteilungen

Beurteilung sämtlicher Arbeitsbedingungen einschliesslich physischer und psychischer Belastung, mit festgelegten Massnahmen, Wirksamkeitskontrolle und Fortschreibung. Der erste und wichtigste Prüfpunkt jeder Besichtigung – tätigkeits-, arbeitsmittel-, gefahrstoff- und arbeitsstättenbezogen.

§ 5, § 6 ArbSchG · § 3 ArbStättV · § 3 BetrSichV · § 6 GefStoffV · § 4 BioStoffV · § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG (psychische Belastung)
Wiederkehrende Pflicht

Unterweisungen

Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Unterweisung bei Einstellung, bei Veränderungen und mindestens jährlich – dokumentiert mit Datum, Inhalt und Unterschrift. Ohne lückenlosen Nachweis gilt die Unterweisungspflicht als nicht erfüllt.

§ 12 ArbSchG · § 4 DGUV Vorschrift 1 · § 14 GefStoffV · § 12 BetrSichV · § 29 JArbSchG
Häufig fehlend

Betriebsanweisungen

Verbindliche Anweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen und Arbeitsmitteln, in verständlicher Form und Sprache der Beschäftigten – Grundlage jeder Unterweisung. Nicht zu verwechseln mit der Betriebsanleitung des Herstellers.

§ 14 GefStoffV i. V. m. TRGS 555 · § 12 BetrSichV · § 14 BioStoffV
Prüfpflichtige Arbeitsmittel

Prüfungen & Prüfnachweise

Ermittlung von Prüfart, -umfang und -fristen aus der Gefährdungsbeurteilung, Prüfung durch die zur Prüfung befähigte Person, dokumentierte Prüfnachweise – von der Leiter über ortsveränderliche Betriebsmittel bis zur ortsfesten Anlage.

§ 14 BetrSichV · TRBS 1201 · TRBS 1203 (befähigte Person) · DGUV Vorschrift 3 / 4
Erlaubnis & ZÜS

Überwachungsbedürftige Anlagen

Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrend, bei bestimmten Anlagen (Druck, Aufzüge, Ex-Bereiche) durch eine zugelassene Überwachungsstelle, teils mit Erlaubnisvorbehalt. Ein häufig übersehener, haftungskritischer Bereich.

§§ 15, 16, 18 BetrSichV · Anhang 2 & 3 BetrSichV · TRBS 1201 Teil 2/3
Gefahrstoffe

Gefahrstoffverzeichnis

Vollständiges Verzeichnis aller Gefahrstoffe mit Einstufung, gefährlichen Eigenschaften, Mengenbereichen und betroffenen Arbeitsbereichen, Zugriff auf aktuelle Sicherheitsdatenblätter und dokumentierte Substitutionsprüfung.

§ 6 Abs. 12 GefStoffV · Sicherheitsdatenblatt Art. 31 REACH-VO (EG) 1907/2006 · TRGS 400 / 510 / 600
Systematik

Prüfkataster & Prüffristen

Systematische Erfassung aller prüfpflichtigen Arbeitsmittel, Anlagen und Einrichtungen mit Prüffristen, Prüfumfang, verantwortlicher befähigter Person und Nachweisführung – die organisatorische Grundlage, an der die Prüfpflichten überhaupt erst nachweisbar werden.

§ 3 BetrSichV · TRBS 1111 · TRBS 1201
Aufbauorganisation

Bestellungen & Pflichtenübertragung

Schriftliche Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten, Brandschutzhelfern und Ersthelfern sowie die wirksame schriftliche Übertragung von Unternehmerpflichten.

§§ 2, 5 ASiG · DGUV Vorschrift 2 · § 22 SGB VII · § 13 ArbSchG · § 13 DGUV Vorschrift 1
Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach Anlass, Führung der Vorsorgekartei und arbeitsmedizinische Beratung – organisiert über fachlich geeignete Kooperationsärzte.

ArbMedVV (Anhang Teile 1–4) · § 3 ArbMedVV (Vorsorgekartei) · § 6 ArbMedVV
Notfall & Brandschutz

Flucht-, Rettungs- & Brandschutzorganisation

Flucht- und Rettungsplan, Sicherheitskennzeichnung, Brandschutzordnung, ausgebildete Brandschutzhelfer und Ersthelfer in ausreichender Zahl, Prüfung von RWA- und Feststellanlagen.

ASR A2.3 · ASR A1.3 · DIN 14096 · § 10 ArbSchG · DGUV Information 205-023 · §§ 24 ff. DGUV Vorschrift 1
In der Notfall-Erstberatung ermitteln wir strukturiert, welche dieser Nachweise fehlen oder veraltet sind, priorisieren nach Prüf- und Haftungsrelevanz und legen fest, was bis zum Termin belastbar erstellt werden kann. Der Einsatz liefert die fehlenden Dokumente prüfsicher – und der abschliessende Einsatzbericht ist zugleich Ihr Nachweis gegenüber Behörde, BG oder Versicherer.
Was wir leisten

Vier Fachbereiche, ein Einsatz, ein Ansprechpartner

Andere Akut-Dienstleister decken typischerweise nur eine Fachdisziplin ab. Wir bündeln bei komplexen Einsätzen alle vier Fachbereiche, koordinieren sie und liefern ein integriertes, prüfsicheres Ergebnis.

Sicherheitstechnik

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Betreuung nach § 6 ASiG, Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen (§ 5 ArbSchG), Betriebsanweisungen und Unterweisungen (§ 12 ArbSchG), Unfalluntersuchung und -meldung, Begleitung und Vertretung bei Terminen der BG und der Aufsichtsbehörde.

Arbeitsmedizin

Koordination qualifizierter Ärzte

Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV, Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilungen, Aufbau der Vorsorgekartei, Akut-Anbindung bei Ausfall des Betriebsarztes – über fachlich geeignete Kooperationsärzte.

Brandschutz

Brandschutzbeauftragter

Leistungen nach landesrechtlichen Vorschriften und DGUV Information 205-003, Prüfung und Erstellung von Brandschutzordnung (DIN 14096) und Flucht- und Rettungsplänen (ASR A2.3), Begleitung von Brandschauen, Vertretung gegenüber Feuerwehr und Bauaufsicht.

Prüftechnik

DGUV V3 / BetrSichV

Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, Prüfung von Arbeitsmitteln nach § 14 BetrSichV, Maschinen- und CE-Abnahmen, Aufbau von Prüfkataster und Prüffristen – durch IMS bzw. mit fachlich geeigneten Partnerorganisationen.

So läuft ein Einsatz ab

Transparent und schnell – in fünf Schritten

Wir arbeiten nach einem klaren Prinzip: keine Leistung ohne vorherige Klarheit über Umfang, Preis und Zahlungsweg. Das schützt beide Seiten und erlaubt die vollständige Fokussierung auf die Lösung Ihrer Lage.

Ihre Anfrage

Sie schildern uns Ihre Situation per E-Mail an info@bg-notfallhilfe.de – Lage, Deadline, betroffene Bereiche. Wir melden uns kurzfristig zurück und informieren über die Notfall-Erstberatungs-Pauschale und den Zahlungsweg. Zahlung und Rechnungsstellung laufen über payment@ims-nt.ch.

Erstberatung gegen Vorkasse

Nach Zahlungseingang werden Sie mit dem zuständigen Fachexperten verbunden. In bis zu 60 Minuten erfassen wir Ihre Lage im Detail, identifizieren die fehlenden Nachweise und priorisieren nach Prüf- und Haftungsrelevanz.

Einsatzangebot

Kurzfristig nach der Erstberatung erhalten Sie ein verbindliches Festpreis-Angebot per E-Mail mit Einsatzbeschreibung, Umfang, Zeitplan und Gesamtsumme. Annahme digital per qualifizierter elektronischer Signatur, Zahlung vor Einsatzbeginn.

Ihre Stabilisierung

Wir mobilisieren, erstellen und aktualisieren die fehlenden Dokumente, dokumentieren schriftlich und übergeben einen Einsatzbericht, der zugleich als Nachweis gegenüber Behörde, BG oder Versicherer dient.

Ihre strukturelle Lösung

Innerhalb weniger Tage erhalten Sie ein auf Ihre Lage zugeschnittenes Folgeangebot für die dauerhafte Betreuung. Zwei bis drei Monatspauschalen Ihres neuen Retainers rechnen wir auf das gezahlte Akut-Honorar an.

Preise und Zahlung

Vollständig transparent, Vorkasse-Prinzip

Sie wissen, was der Einsatz kostet, bevor er beginnt. Wir können uns dadurch zu hundert Prozent auf die Lösung Ihrer Lage konzentrieren.

Stufe 1

Notfall-Erstberatung

390 EUR netto, pauschal
  • Bis zu 60 Minuten Lagebewertung mit dem Fachexperten (Telefon oder Videokonferenz)
  • Strukturierte Ermittlung der fehlenden Nachweise, priorisiert nach Prüfrelevanz
  • Zahlbar per Zahlungslink vor Beratungsbeginn
Stufe 2

Einsatz-Honorar

1.200 EUR Grundpauschale netto
  • zzgl. Tagessatz 1.800–2.500 EUR netto je nach Komplexität und Fachbereichsumfang
  • Wochenende +50 %, Nacht (22–6 Uhr) +100 %, Einsatz binnen 24 h +50 % auf den Tagessatz
  • Reise- und Übernachtungskosten nach Aufwand
  • Zahlbar vor Einsatzbeginn
Stufe 3

Retainer-Folgeangebot

400–2.500 EUR / Monat netto
  • Individuell auf Betriebsgröße und Fachbereichsumfang zugeschnitten
  • Regelbetreuung als SIFA-, VEFK- oder Brandschutz-Retainer
  • Anrechnung von zwei bis drei Monatspauschalen auf das gezahlte Akut-Honorar
Alle Preise sind Netto-Beträge zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Leistungen an Unternehmer in Deutschland gilt regelmässig das Reverse-Charge-Verfahren nach § 3a Abs. 2 UStG in Verbindung mit § 13b UStG; die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über. Unsere Leistungen richten sich ausschliesslich an Geschäftskunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB). Zahlung und Rechnungsstellung laufen über payment@ims-nt.ch.
Wer hinter bg-notfallhilfe.de steht

Eine seltene Qualifikationskombination im deutschsprachigen Markt

bg-notfallhilfe.de ist ein Angebot der IMS New Technologies AG, Herisau. Die fachliche Verantwortung liegt bei Michael Lorenz, Verwaltungsrat der IMS.

§

Fachkraft für Arbeitssicherheit§ 7 ASiG (DE) · § 73 ASchG / SFK-VO (AT) · Art. 11c VUV / EKAS-Richtlinie 6508 (CH)

§

Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)DIN VDE 1000-10 · § 13 DGUV Vorschrift 3

§

Sachverständiger für Arbeitsschutz, Brandschutz sowie elektrotechnische Anlagen und Geräte (BDSF)BDSF-Reg.-Nr. 8261047 (Arbeitsschutz) · 8261048 (Brandschutz) · 8261049 (Elektrotechnik)

§

Ausübungsberechtigung als Elektrotechniker (meisterbrief-gleichrangig)§ 7b HwO · Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald

§

Industriemeister Elektrotechnik (IHK) / Bachelor Professional of Electrical Technology and Managementsowie Facharbeiter Energieelektroniker / Anlagentechnik (IHK)

Für Leistungen, die weitere Fachbereiche erfordern – etwa spezifische arbeitsmedizinische Untersuchungen oder komplexe Rechtsfragen –, arbeiten wir mit fachlich geeigneten Partnerorganisationen und Kooperationspartnern, die wir im Rahmen Ihres Einsatzes koordinieren. Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes erbringen wir nicht; hierfür vermitteln wir qualifizierte Kooperationsanwälte.

Schildern Sie uns Ihre Lage

Beschreiben Sie uns Ihre Situation, die Deadline und die betroffenen Bereiche per E-Mail. Wir melden uns kurzfristig mit einer strukturierten Ersteinschätzung und dem weiteren Vorgehen.

info@bg-notfallhilfe.de

Kein Rettungsdienst und keine Feuerwehr: Bei akuter Gefahr für Leben oder Gesundheit wählen Sie 112 oder 110. Wir arbeiten in der Phase danach – wenn die organisatorisch-administrativen Folgefragen ins Kritische gehen. Unsere Leistungen richten sich ausschliesslich an Geschäftskunden.